"VFD goes Oranje " Part. II

Wanderritt/-fahrt vom (05.)09. - 11. September 2022

Vereinsfreizeit für Reiter, Kutschfahrer, Radler, Wanderer & Co.

 

Im Folgenden gibt es alle notwendigen Informationen und Berichte zu unserem jährlich stattfindenden Wanderreit- und -kutschfahrt Wochenende. Alle Einzelpersonen, Paare oder Familien der VFD, insbesondere der Recklinghäuser Gemeinschaft, sind herzlich eingeladen, reitend oder fahrend zu Pferd, als Gast auf einer Kutsche, als Radler, Wanderer oder Biker dabei zu sein. Eine VFD-Mitgliedschaft wird vorausgesetzt (Bei Paaren oder Familien muss zumindest eine Person als VFD-Mitglied registriert sein). Wir freuen uns auf Dich/Euch!

 

Bei dieser Veranstaltung sorgt mindestens einer unserer VFD-Rittführer

  1. Gabriele Eichenberger
  2. Peter Niepenberg
  3. Denise Bramkamp
  4. Ulrike Schäfer-Walgenbach
  5. Sina van Cleve

unterwegs für das Wohl von Pferden, Reitern und Wanderern.

 

Die Anmeldung wurde geschlossen.  

Rijstal Venhof
Venhof 2
6075 NE Herkenbosch
Telefoon: +31 (0)475 531495
eMail: info@venhof.nl

https://www.venhof.nl

 

 

Bilderquelle: Venhof.nl

 



Es gelten die Allgemeinen Veranstaltungshinweise des VFD Landesverbandes NRW sowie die Speziellen Veranstaltungsbedingungen der VFD Kreis RE e.V.

 

Allgemeine Veranstaltungshinweise des VFD Landesverbandes NRW.

Spezielle Veranstaltungsbedingungen für das Vereinswochenende "VFD goes Oranje" Part. II

 

 

1.    Es dürfen nur Pferde teilnehmen, die haftpflichtversichert, gesund und zum Veranstaltungszeitpunkt frei von ansteckenden Krankheiten sind. Bitte Equidenpass oder dessen Kopie mit aktuellem Medikamenten-Abschnitt mitbringen.

 

 

2.    Für alle reitenden Teilnehmer, egal ob minderjährig oder erwachsen, gilt Helmpflicht. Wer ohne verkehrstauglichen Reithelm reitet, übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche Folgen eines möglichen Unfalls.

 

 

3.    Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen für Sach- und Vermögensschäden frei, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen entstanden sind.

 

 

4.    Kinder und Jugendliche dürfen nur unter der Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer von ihm beauftragten volljährigen Person an dieser Veranstaltung teilnehmen.

 

 

5.    Im Rahmen der Veranstaltung werden geführte Ausritte angeboten. Wer ohne Rittführer alleine oder in einer Kleingruppe ausreitet, tut dies auf eigenes Risiko sowie in eigener Verantwortung für sich, sein Pferd, gegenüber seinen Mitreitern sowie Dritten. Der Veranstalter sowie seine Beauftragten sind in diesen Fällen von jeglicher Verantwortung freigestellt.

 

 

6.    Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist Folge zu leisten. Dies entbindet den Teilnehmer jedoch nicht von seiner Verantwortung für sich und sein Pferd. Der Veranstalter kann ein Pferd wegen nicht passender oder nicht geeigneter Ausrüstung oder wegen gesundheitlicher Risiken jederzeit von der Teilnahme ausschließen. Im Zweifel entscheidet ein Tierarzt.

 

 

7.    Kann oder darf ein Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teilnehmen (siehe Punkt 5), so verfällt die Teilnahmegebühr.

 

 

8.    Der Veranstalter behält sich die Absage der Veranstaltung vor, wenn sich bis zum 15.08.2021 nicht mindestens 20 Teilnehmer verbindlich angemeldet haben. Eventuell bis dahin von Teilnehmern geleistete Zahlungen werden in diesem Fall umgehend an sie zurück erstattet.

 

 

9.    Bei Rücktritt von der Anmeldung bis zum 01.08.2021, hat der Teilnehmer einen Organisationsbeitrag in Höhe von 15 EUR zu zahlen. Bei Rücktritt bis zum 14.08.2021, hat der Teilnehmer 50 % seiner Teilnahmegebühr zu tragen. Bei späterem Rücktritt werden 80 % des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. Abmeldungen sind schriftlich per Post (Gabriele Eichenberger, Querstraße 17, 45661 Recklinghausen) oder Email an info@vfd-re.de zu richten.

 

 

10. Erfolgt kein rechtzeitiger Rücktritt, bzw. kann oder darf ein Teilnehmer an der Veranstaltung kurzfristig nicht teilnehmen, oder muss ein Teilnehmer seine Teilnahme abbrechen, so verfällt die Teilnahmegebühr in voller Höhe.

 

 

11. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.