Mmmh, welch ein Duft: feuchtes Moos und angewelktes Laub im hauchfeinen Dunst des Herbstwaldes. Unser Herbstritt in der Haard ist jedes Mal wieder ein unvergleichliches Erlebnis. Gerade deshalb treffen sich nicht nur die Freizeitreiter, sondern auch zahlreiche VFD-Wanderer mit Kind und Kegel, um sich von der herbstlichen Stimmung berauschen zu lassen.
Treff: | Parkplatz Haltern-Bossendorf, Holtkampweg/Herzogweg |
Abritt: | 11 Uhr |
Dauer: | ca. 3,5 Stunden ohne Pause |
Picknick: | im Anschluss an den Ritt bzw. die Wanderung mit selbst mitgebrachten Leckereien. Kaffee und Tee kommen von VFD RE. |
max. TN: | 20 Reiter, jedoch keine Begrenzung bei der Zahl der Wanderer mit Hund, Pony, Esel, Ziege, Lama & Co. |
Zeilgruppe: | VFD-Mitglieder |
Anmeldung: |
Kurzanmeldung für VFD Mitglieder mit gelisteten Pferden Anmeldung für sonstige Teilnehmer |
Sowohl Frühjahrs- als auch Herbstritt sind an alle interessierte Reiter und Wanderer gerichtet. Eine VFD Mitgliedschaft wird nicht zwingend vorausgesetzt. Eine Mitgliedschaft darf gerne - sofern man uns kennen und schätzen gelernt hat - zu einem späteren Termin eingegengen werden.
In der Regel - sofern genügend Rittführer anwesend sind - werden verschiedene Reitgruppen unterschiedlicher Geschwindigkeit gebildet. Teilnehmer, die ihr Pferd an der Hand führen möchten, tun sich mit der Wandergruppe zusammen.
Wenigstens einer unserer ortskundigen VFD-Rittführer Peter Niepenberg, Denise Metzner, Ulrike Schäfer-Walgenbach, Sina van Cleve oder Gabriele Eichenberger sorgen unterwegs für das Wohl von Pferden, Reitern und Wanderern.
Anmeldung erforderlich!*** Nach dem Absenden der Anmeldung erscheint die Meldung "Die Nachricht wurde erfolgreich übermittelt." Eine weitere Teilnahmebestätigung ist nicht vorgesehen.
Wie bei jedem unserer gemeinschaftlichen Ausritte, wird sich auch dieses Mal wieder eine Wandergruppe per pedes und bestimmt auch wieder mit zahlreichen Hunden einfinden. Auch hierzu sind alle Pferde- und Wanderfreunde herzlich eingeladen. Eine gesonderte Anmeldung der Wanderer ist nicht notwendig.
Es gelten die allgemeinen Veranstaltungshinweise sowie die in der Ausschreibung speziellen Teilnahmebedingungen.