Revierförster plant Galoppstrecke

 

In den vergangenen Wochen erreichten uns Anfragen zu den Forstarbeiten auf dem Reitweg entlang der Borkener Straße (Bundesstraße 224) in der Üfter Mark. Unserer Bitte um eine diesbezügliche Stellungnahme kam Revierförster Christoph Beemelmans bereits vor Weihnachten sehr gerne nach. Eine Veröffentlichung war aus gesundheitlichen Gründen erst jetzt möglich. Wir bitte um Verständnis.

 

Aufgrund einzelner Ast- und Baumbrüche sowie Durchforstungsmaßnahmen war es in der Vergangenheit zu Barrieren auf dem oben genannten Reitweg gekommen. Darüber hinaus wies der Wildschutzzaun entlang der Bundesstraße einige Schwachstellen auf, so dass Handlungsbedarf bestand.

 

Um Pferden und Reitern wieder ein ungetrübtes Reiterlebnis zu schaffen, wurden die Barrieren entfernt. Selbstverständlich wird auch die Sicherheit von Pferden, Reitern sowie Straßenverkehrsteilnehmern berücksichtigt. Reitweg und Bundesstraße bleiben durch einen Wildschutzzaun voneinander getrennt. Zusätzlich werden Bäume und Büsche angepflanzt, die jedoch ein wenig Zeit benötigen, bis sie groß und ausladend genug sind, um einen Sichtschutz vor der stark befahrenen Borkener Straße zu bilden. Revierförster Beemelmans möchte jedoch noch weiter gehen. Er plant eine "Galoppstrecke". Der zuvor einspurige enge Reitpfad soll zu einem breiten Reitweg ausgebaut werden. Bravo, wir sagen "Danke Herr Beemelmans".

 

Für Anregungen sowie Probleme bezüglich Reitwege in der Erler Heide bzw. Üfter Mark hat Revierförster Christoph Beemelmans auch künftig immer ein offenes Ohr.

 

31. Dezember 2020, Autor/Redaktion: Gabriele Eichenberger

 

 







Vorschau auf 2021

 

Die Tage werden kürzer, der Himmel grauer, die letzten Blätter fallen von den Bäumen und färben Wege, Wiesen und Waldböden gelb-braun ein. Es ist Zeit, einen vorsichtigen Blick auf unser Vereinsjahr 2021 zu wagen. Das vorläufige Jahresprogramm steht oben sowie auf Termine zum download bereit.

 

Damit wir künftig auf etwaige Kontaktbeschränkungen besser reagieren können, werden die Teilnahmebedingungen unserer Veranstaltungen derzeit angepasst. Aus diesem Grund gibt es bislang nur wenige Ausschreibungen zu einzelnen Veranstaltungen. Frühjahrs- und Herbstritt stehen schon fest.

 

17. November 2020, Autor/Redaktion: Gabriele Eichenberger

 


Entschleunigt im November

 

Und wieder zwingen uns "lock-down" sowie strenge Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu Absagen unserer Veranstaltungen. Sowohl der VFD-Treff am ersten Novemberfreitag, als auch unser diesjähriges Weihnachtsessen in der Gaststätte "Zum St. Johannes" finden nicht statt.

 

Bis einschließlich zum 30.11.2020 gilt u.a.:

  • Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen (Reithallen, Sporthallen, Sportplätze, Bäder, …)  sind geschlossen und dürfen nicht mehr genutzt werden, auch nicht für den Trainingsbetrieb. Dies schließt Umkleiden und Duschen mit ein. 
  • Im Freien darf sog. Individualsport (z. B. Reiten, Jogging, Nordic Walking) nur noch allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes betrieben werden, ansonsten ist der Abstand von mind. 1,5 m einzuhalten.

 

Wichtig für uns als Halter von Pferd, Esel und Co. ist, dass wir, unter Wahrung der Abstandsregeln zu anderen zweibeinigen Stallkollegen, die Rund-Um-Versorgung unserer Tiere weiterhin vollziehen dürfen. In Pferdepensions- und Pferdesportbetrieben sowie gemeinschaftlich geführten Stallungsanlagen beachtet bitte die vom jeweiligen Anlagenbetreiber verfügten Regeln.

 

Weil das Reiten zu den Individualsportarten zählt, dürfen wir ausreiten, jedoch auch hier gelten die Kontaktbeschränkungen zu Mitreitern. Für das Kutschgespannfahren sieht es etwas anders aus. Dieses darf ausschließlich im Kreise der eigenen Familie betrieben werden.

 

Weil Herbergen sowie Gastronomien geschlossen sind, macht es keinen Sinn, innerhalb der kommenden vier Wochen einen Wanderritt zu unternehmen, es sei denn, Ihr reist zu 100 % autark.

 

Im Folgenden die zum 30.10.2020 vom Land NRW veröffentlichten Informationen, die uns als Freizeit-Pferdesportler betreffen (Quelle: HP der Landesregierung NRW) :

Was ist Ziel der verschärften Einschränkungen?

Die Zahl der Corona-Infektionen hat sich in den vergangenen Wochen exponentiell erhöht. Ein weiteres Wachstum in dieser Geschwindigkeit würde das Gesundheitssystem überlasten. Mit den verschärften Maßnahmen sollen die Infektionszahlen reduziert und damit die Versorgungskapazitäten im Gesundheitswesen dauerhaft sichergestellt sowie Infektionswege wieder nachvollziehbar gemacht werden.

Wo gilt die neue Coronaschutzverordnung?

Allgemein gesprochen gelten die Regeln für den öffentlichen Raum. Privater Raum (z.B. Privatwohnungen, -häuser oder private Gärten) ist von den Ge- und Verboten nur umfasst, wenn dies ausdrücklich bestimmt ist.

Wie viele Personen dürfen sich im öffentlichen Raum treffen?

Grundsätzlich gilt: Im öffentlichen Raum ist zu allen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Dieser Abstand darf nur in Ausnahmefällen unterschritten werden. Diese Ausnahmen sind u.a.:

  • wenn sich Personen aus maximal zwei Hausständen treffen, diese Ausnahme gilt aber für höchstens 10 Personen
  • zur Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen oder aus betreuungsrelevanten Gründen
  • in Schulen und Kitas, inklusive deren Veranstaltungen außerhalb des Schul-/Kitagebäudes
  • für Kinder auf Spielplätzen im Freien
  • im ÖPNV
  • bei Rettungs-, Feuerwehr- und Polizeieinsätzen
  • bei zwingenden Zusammenkünften zur Berufsausübung
  • zwischen nahen Angehörigen bei Beerdigungen und standesamtlichen Trauungen

Wo müssen Alltagsmasken getragen werden?

Die bisherigen Regelungen gelten unverändert. Die Regel ist, dass Alltagsmasken immer dann getragen werden müssen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Dies gilt besonders in Geschäften und anderen geschlossenen Räumen, dem ÖPNV, oder in Schulen und Kitas entsprechend der bisherigen Vorgaben.

Was passiert mit Sporteinrichtungen im Amateurbereich?

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist derzeit unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.
Schulsport, sportpraktische Übungen im Rahmen von Studiengängen, das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten sind zulässig.

Was passiert mit Freizeit- und Vergnügungsstätten?

Der Betrieb von

  • Schwimm- und Spaßbädern, Saunen und Thermen und ähnlichen Einrichtungen,
  • Zoos, Tierparks, Freizeitparks, Indoor-Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen für Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen),
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnlichen Einrichtungen
  • Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen,
  • Bordellen, Prostitutionsstätten und ähnlichen Einrichtungen,
  • Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen

ist derzeit untersagt.

Gibt es Beschränkungen beim Einkauf im (stationären) Handel?

Die Anzahl von gleichzeitig in Handelseinrichtungen anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW nicht übersteigen.
Diese Regel gilt für die Geschäftslokale von Handwerkern und Dienstleistern entsprechend.
Messen, Ausstellungen, Jahrmärkte, Spezialmärkte und ähnliche Veranstaltungen sind derzeit unzulässig.

Sind körpernahe Dienstleistungen noch erlaubt?

Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen), sind untersagt.
Davon ausgenommen sind

  • Handwerker und Dienstleister im Gesundheitswesen (einschließlich Physio-, Ergotherapeuten, Logopäden usw., Hörgeräteakustiker, Optiker, orthopädischen Schuhmacher usw.),
  • Fußpflege- und Friseurleistungen,
  • medizinisch notwendige Handwerks- und Dienstleistungen,
  • die gewerbsmäßige Personenbeförderung in Personenkraftwagen.

Sind Veranstaltungen und Versammlungen noch erlaubt?

Veranstaltungen und Versammlungen, die nicht unter besondere Regelungen der Coronaschutzverordnung fallen, sind derzeit untersagt.
Weiterhin unter jeweils im Einzelfall zu beachtenden Bedingungen erlaubt sind u.a.

  • Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz (z. B. Demonstrationen)
  • Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und –vorsorge dienen (z. B. auch Parteiversammlungen oder Blutspenden)
  • Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien, die nicht digital durchgeführt werden können
  • Beerdigungen
  • standesamtliche Trauungen

Sind Restaurants und gastronomische Einrichtungen geöffnet?

Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Mensen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen ist derzeit untersagt. Betriebskantinen dürfen zur Versorgung der Beschäftigten betrieben werden. Die Belieferung mit Speisen sowie der Außer-Haus-Verkauf von Speisen zwischen 6 und 23 Uhr ist grundsätzlich zulässig.

Sind touristische Reisen (u.a. Reiterreise, Wanderritt) erlaubt?

Nein. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind derzeit untersagt. Die Nutzung von dauerhaft angemieteten oder im Eigentum befindlichen Immobilien und von dauerhaft abgestellten Wohnwagen, Wohnmobilen usw. ausschließlich durch die Nutzungsberechtigten ist aber keine touristische Nutzung und daher erlaubt.

Wird die Einhaltung der Regeln überprüft und was droht bei Verstößen?

Alle zuständigen Behörden und staatlichen Stellen werden die Bestimmungen dieser Verordnung energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchsetzen.
Ordnungswidrigkeiten können empfindlich bestraft werden, etwa bei Verstößen des Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro.

 

Aktuelle behördliche Corona-Regeln in den einzelnen Bundesländern auf www.bundesregierung.de 

 

01. November 2020, Autor/Redaktion: Gabriele Eichenberger

Fotoquelle: http://www.recklinghausen.de

 


Schreckgespenst "Corona" treibt sein Unwesen

Halloweenritt findet nicht statt

 

Zu unserem großen Bedauern müssen wir den geplanten Halloweenritt am 31. Oktober in der Haard absagen. Grund sind die aktuell erlassenen Corona-Beschränkungen NRW, die von heute bis einschließlich Ende Oktober gelten. Da der Kreis Recklinghausen mit dem Inzidenzwert 75,7 (Stand 16.10.2020, 10.30 Uhr) als Corona Risikogebiet zählt, gelten für uns die schärfsten Bedingungen.

 

Schon heute freuen wir uns auf die Zeit, in der wir wieder unbeschwert in Gemeinschaft mit Euch allen unseren Aktivitäten nachgehen können.

 

17. Oktober 2020, Autor/Redaktion: Gabriele Eichenberger

Fotoquelle: http://www.recklinghausen.de

 


Rechtstipp im November

Glück im Unglück

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Weitere Rechtsfälle und Informationen über unsere jagdreitende und gespannfahrende Rechtsanwältin Ortrun Voß gibt es hier.

 

01. November 2020, Autor: Ortrun Voß / Redaktion: Gabriele Eichenberger

 



Angewandte Lokalpolitik

Thorben Terwort zu Pferd on tour

 

"Besser spät als gar nicht" hat die Redaktion soeben einen FB-Beitrag des Grünen-Politikers Thorben Terwort entdeckt. Siehe im Folgenden:

 

>>Vor einiger Zeit hatte ich mich mit Gabriele Eichenberger von der „Vereinigung der Freizeitreiter und – fahrer in Deutschland“ (vfd), über den Pferdesport in Recklinghausen unterhalten. Ein Thema dabei waren die Reitwege, welche in der Pflege vernachlässigt werden und somit zu Gefahren werden. Lokalpolitik bezieht sich immer auf Politik vor Ort. Daher ist wichtig, sich selbst einen Überblick zu verschaffen. Deswegen habe ich mir heute die Zeit genommen und habe die Haard vom Pferd aus erkundet, um zu erfahren, wie die Situation vor Ort. Vielen Dank Caro für diese Gelegenheit. Nach meinen Eindrücken, muss ich dem VFD absolut recht geben. Es waren oft große Hindernisse im Weg oder der Weg war von Schlaglöchern gespickt. Da muss etwas getan werden.<< gepostet auf FB am 01.09.2020 von Thorben Terwort

 

21. Oktober 2020, Autor/Redaktion: Gabriele Eichenberger

 



Halloweenritt

 

Das Online-Formular zu unserem diesjährigen Halloweenritt ist frei geschaltet. Ihr könnt Euch anmelden.

 

Auf unserem letzten Halloweenritt in der zum Abend dämmernden Haard bekamen Wanderer und Gassigänger eine Gänsehaut. Auch in diesem Jahr wünscht Organisatorin Sina Euch in schaurig-schöner Verkleidung zu sehen. Fantasie ist gefragt - lehrt Sina das Grrruseln ...........

 

09. Oktober 2020, Autor/Redaktion: Gabriele Eichenberger

 



Rechtstipp im Oktober

Tempo-100-Regelung

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01. Oktober 2020, Autor: Ortrun Voß / Redaktion: Gabriele Eichenberger

 



Bremsenfallen verstoßen gegen Bundesnaturschutzgesetz

 

Bremsen- und sonstige Klebefallen schaden der Artenvielfalt! Diese Auffassung wird von zahlreichen Mitgliedern der VFD vertreten und in den sozialen Netzwerken seit April dieses Jahres kontrovers diskutiert.

 

Schon seit 2017 arbeitet die VFD-Projektgruppe „Insektensterben + Bremsenfallen“ zusammen mit Wissenschaft, Naturschutzverbänden und Behörden an Lösungen, wie für Pferde schädliche Insekten selektiv ausgeschaltet werden können, um den Einsatz von Bremsen- sowie sonstigen Klebefallen zu vermeiden. Einen sehr interessanten Bericht hierzu gibt es im VFDnet.

 

Aufgrund einer 21-wöchigen Studie über den Einsatz von Bremsenfallen an verschiedenen Standorten in NRW kommen jetzt Fakten auf den Tisch, die jeden Naturliebhaber erschüttern:

 

Bei mehr als 53.000 gefangenen Individuen wurden nur etwa 2.000 Bremsen (rund 3 %) gezählt!

In den Fallen verfingen sich unter anderem mehr als 400 Schmetterlinge und 70 Wildbienen!

 

Fazit: Bei Bremsenfallen handelt es sich nicht um eine selektive Fangmethode.

 

Weil hiervon auch besonders geschützte Arten betroffen sind, verstoßen Bremsenfallen gegen das Fang- und Tötungsverbot gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie gegen die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Aus diesem Grund hat das NRW Umweltministerium Vollzugshinweise an die Kreise sowie kreisfreien Städte erlassen. Künftig sollen die Unteren Landschaftsbehörden sicherstellen, dass in Nationalparks, FFH- und Naturschutzgebieten keine Bremsenfallen aufgestellt werden. In den übrigen Gebieten ist der Einsatz von Bremsenfallen auf die Zeit zwischen 01. Juni bis 15. September zu beschränken.

 

Wir gehen noch weiter und empfehlen die Schaffung artenreicher Pferdeweiden und Gärten, wo blutsaugende Plagegeister durch Schwalbe, Meise, Fink & Co im Zaum gehalten werden. Der richtige Weg, um ein natürliches Gleichgewicht zu schaffen.

23. September 2020, Autor/Redaktion: Gabriele Eichenberger

 

Ergänzung: Bremsenfallen

 
Gemäß Landesumweltministerium wurden in der Studie wie folgt getestet:
 
"Bremsenfallen, bestehend aus einem schwarzen Ball, der sich in der Sonne aufheizt und so Bremsen anlockt. Mit einer trichterförmigen Vorrichtung werden die Insekten in ein Fanggefäß geleitet, wo sie verenden. Zum Beispiel die Fallenmodelle Loer "Bremsenfalle", Alcochem "H-Trap" und Kerbl "Taon X" genannt." (Quelle. MUNLV NRW)
 
Die im Beitrag zuvor genannten Fangzahlen beziehen sich auf obige Fallen. Konsequenterweise geraten dadurch auch die Klebefallen in den Fokus, denn gemäß
 
der Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV) gilt:
§ 4 Verbotene Handlungen, Verfahren und Geräte
(1) Es ist verboten, in folgender Weise wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten und der nicht besonders geschützten Wirbeltierarten, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten:
1. mit Schlingen, Netzen, Fallen, Haken, Leim und sonstigen Klebstoffen,
 
darüber hinaus
 
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
(1) Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
 
Wir hoffen, dass unsere Ergänzung ausreichend Aufklärung bringt. Der Gebrauch sämtlicher Formen und Modelle von Insektenfallen, durch die artengeschützte Tiere angelockt, gefangen, verletzt und/oder getötet werden können, ist per Gesetz bzw. Verordnung verboten. Ob es sich um klebende oder nicht klebende Fallen handelt, spielt keine Rolle. Im Folgenden eine kleine Auswahl an Links zu weiterführenden Infos über die Studie:
24. September 2020, Autor/Redaktion: Gabriele Eichenberger

 


Grüne Ampel für das Reiten im Kreis RE

 

Die Allgemeinverfügung zum Reiten im Kreis Recklinghausen, wonach das Reiten im Wald ausschließlich auf ausgewiesene Reitwege beschränkt sein sollte, wurde am 11.08.2020 vom Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen als rechtswidrig eingestuft.

 

Daraufhin hat die Untere Naturschutzbehörde des Kreises jetzt verlautbart, dass zunächst keine neue Verfügung erlassen wird. Demzufolge gilt die Regelung gemäß LNatSchG NRW § 58 (2):

Das Reiten im Wald ist über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen auf eigene Gefahr gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege.

Diese Regelung ist zunächst für die Dauer eines Jahres vorgesehen. Anschließend wird bewertet, ob sie sich für den Kreis Recklinghausen bewährt hat oder ob die Anzahl der Konflikte zwischen den unterschiedlichen Nutzergruppen eine einschränkende Reitregelung gem. LNatSchG § 58 (4)  in bestimmten Waldgebieten erforderlich macht. Letzteres hätte zur Folge, dass das Reiten wieder ausschließlich auf gekennzeichneten Wegen erlaubt würde - also so, wie's bislang war.

 

Deshalb hier noch einmal unsere dringende Bitte an alle verantwortungsvollen Reiter und Reiterinnen: Nutzt wirklich nur die (siehe oben fett gedruckt) erlaubten Wege. Nehmt Rücksicht auf alle anderen Erholungssuchenden und schiebt die Hinterlassenschaften eurer Vierbeiner zur Seite. Damit die Verhaltensregeln stets präsent sind, werden wir sie als Download zu oberst dieser Seite als Daueranzeige einstellen.

 

Für die Waldgebiete, in denen bisher ausschließlich auf den gekennzeichneten bzw. in den offiziellen (Online-)Karten eingezeichneten Reitwegen geritten werden durfte, bitten wir vorerst darum, auch nur diese weiterhin zu nutzen. Betroffen sind

  • Die Haard
  • Hohe Mark
  • Üfter Mark
  • Arenbergischer Forst
  • Resser Mark

In den übrigen etwa 65 kleineren Waldgebieten im Kreis Recklinghausen darf geritten werden. Achtung! Jedoch nur (siehe oben) auf öffentlichen und privaten Straßen und Fahrwegen, die auch von einem zweispurigen Fahrzeug (Quad/ Auto) befahren werden können. Darüber hinaus bitten wir dringlich darum, dass diese Wege bei nasser Witterung (Dauerregen, Schneematsch) nicht beritten werden, um die Trittoberfläche nicht unnötig aufzuwühlen. Letzteres würde den Unmut der Fußgänger hervorrufen, was wir keinesfalls wollen.

 

20. September 2020, Autor/Redaktion: Gabriele Eichenberger


Reiten per Gerichtsentscheid

 

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied am 11.08.2020, dass die Allgemeinverfügung zum Reiten im Kreis Recklinghausen rechtswidrig ist.

 

Das Urteil sowie die Begründung können in der Rechtsprechungsdatenbank der Justiz Nordrhein-Westfalens unter dem Aktenzeichen 6 K 857/18 eingesehen und ausgedruckt werden.

 

20. September 2020, Autor/Redaktion: Gabriele Eichenberger

 


Emsland to go

 

So das diesjährige Motto unserer Vereinsfreizeit vom 11. bis 13. September in Raken. Herberge bezogen wir auf dem Reiterhof Lüssing. Von Donnerstag bis Sonntag wurde geritten, geradelt, gewandert, gerudert und Kutsche gefahren - kurz: In Gemeinschaft mit Freunden erlebten wir die Vielfalt der VFD.

 

Während Kassenchefin Susi die Finanzen im Blick behielt, organisierte Nina vor Ort Betten, Boxen und Essenszeiten. Allen Anliegen der 29 Teilnehmer schenkte sie ein offenes Ohr - egal zu welcher Tageszeit.

 

Zur großen Freude der 19 Reiter sowie 2 Kutschfahrer, organisierte Nina mit ihren tatkräftigen Unterstützerinnen Alessia und Svea geführte Ausritte sowie am Samstag eine Rallye kreuz und quer durch den Naturpark Hilterberg. "Ne echt coole Kiste" und am Samstagabend gab's sogar eine Siegerehrung, bei der alle Teilnehmer mit einem kleinen Schmankerl aus dem Leckerliesäckle bedacht wurden. So manches Pferd mochte sich am Sonntag gar nicht vom frischen Nass des Biebersees trennen. Sowohl Reiter, als auch Pferde genossen sichtlich den gestreckten Galopp über die "Große Euro" sowie das anschließende Planschen im bauchtiefen Wasser.

 

Ob Klaus und Mecky mit ihrem Zweispänner ebenfalls in die Tiefen des Biebersees abgetaucht sind, wurde bislang nicht überliefert. Das übersandte Foto zeigt jedoch, dass auch sie großen Spaß auf ihren Kutschfahrten durchs Emsland hatten. Insbesondere die von Asphalt gestressten Hufe ihrer beiden Pferde erfreuten sich sichtlich des sandigen Geläufs - eine pure Wellnesskur.

 

Wer nicht zu Pferd auf Tour ging, trat in die Pedale seines Stahlrosses. Was für ein Glück, dass kluge Ingenieure das E-Bike erfunden haben. Ohne große Anstrengung wurde zu unseren Nachbarn in die Niederlande geradelt, von dort weiter über den Emsradweg zum ausgemusterten Tansrapid im Besucherzentrum Lathen, dann noch in das Tinner Militärgebiet und noch viele Kilometer weiter durchs Ländle. So kamen Susi, Doris mit Reiner sowie Doris mit Volker in windeseile von einer Sehenswürdigkeit zur anderen und - wie bei uns so üblich - zur nächst gelegenen Eisdiele. Gemäß Berichterstattung gab's "das beste Eis ever" beim Italiener in Lathen.

 

Natürlich nicht vergessen woll'n wir unsere Hundestaffel, die täglich ihren Auslauf brauchte.

 

Als besonderes Schmankerl gingen Klaus und Bene sowie Doris und Volker auf Bootsfahrt. Genauer gesagt, sie unternahmen eine ganztägige Kajak-Tour auf der Hase - Ahoi! Begleitet wurden sie von ihrer persönlichen Naturparkführerin und erfahrenen Kajakin Gaby, die extra dafür mit großem Picknickkorb aus Recklinghausen angereist war. Bei strahlendem Sonnenschein und blauem Himmel paddelten die Fünf durch die verwunschene Landschaft des Emslandes, vorbei an Schwänen, Enten, Blesshühnern, zum Teil noch belegten Nestern, idyllischen Dörfern und weitläufigen Rinderweiden. Baden war nicht drin, denn das Wasser war sooo kalt! Ein Grund mehr, sich in den Stromschnellen haargenau an die Anweisungen des Guide zu halten: "Anlauf nehmen, das Boot gerade richten, vordere Paddel waagerecht aus dem Wasser halten und so mit Schwung durch die Mitte hindurch treiben lassen". 

 

Wie auch bei der zur gleichen Zeit einquartierten VFD Unna stand am Ende unserer Vereinsfreizeit fest: "Hier waren wir nicht zum letzten Mal".

 

14. September 2020, Autor/Redaktion: Gabriele Eichenberger

 



Rechtstipp im September

Sicher auf der Weide

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Weitere Rechtsfälle und Informationen über unsere jagdreitende und gespannfahrende Rechtsanwältin Ortrun Voß gibt es hier.

 

05. September 2020, Autor: Ortrun Voß / Redaktion: Gabriele Eichenberger

 



Foto- und Bildquelle: https://www.gruene-recklinghausen.de/

Zur Sache Herr Terwort

VFD bittet Thorben Terwort von Bündnis 90/Die Grünen zum Balkongespräch

 

Dieser Tage sehe ich an dem ein und anderen Ort unserer Stadt, sonnenbeschirmte Parteigenossen teils unbeholfen, teils gelangweilt oder manchmal auch mehr mit sich selbst beschäftigt um einen Tisch herum stehen.  Sie alle warten auf interessierte Bürger, die sich zu ihren jeweils ganz persönlichen Anliegen, Rede und Antwort erhoffen. So manches Mal möchte ich gerne stehen bleiben, um über Probleme und Potentiale in unserer Stadt zu diskutieren, doch der Anblick der vermummten Gestalten lässt mich innehalten. Zu einer gepflegten Unterhaltung gehört für mich, dass ich sowohl die Worte meines Gegenübers klar und deutlich verstehe, als auch dessen Mimik zu seinen und auch meinen Worten erkennen kann. Gesichtsmaske und Distanzregeln machen dieses unmöglich – zumindest für mich. Ich möchte die Menschen hinter den Gesichtern und Namen auf den Wahlplakaten kennen lernen. Was wollen die von mir? Was können sie für mich, für mein Lebensumfeld, für meine Stadt tun? Wo waren diese Leute in den vergangenen Jahren, in denen ich weder von ihnen gelesen, noch sie als konstruktiv handelnde Personen meiner Stadt wahrgenommen habe?

Wie erfreulich war doch eine Email in den vergangenen Tagen, die ich in meiner Funktion als 1. Vorsitzende unserer Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer im Kreis Recklinghausen e.V. erhielt: Thorben Terwort, junger aufstrebender Parteipolitiker von Bündnis 90/Die Grünen, bat um einen persönlichen Gesprächstermin.

Terwort strebt zum 13. September das Amt des Bürgermeisters in Recklinghausen an. Gleichzeitig kandidiert er für eine Mitgliedschaft im Rat unserer Stadt. Laut eigener Aussage ist es Terwort wichtig, möglichst viele Bürger, Institutionen, Wirtschaftsträger sowie Vereine in Recklinghausen kennen zu lernen und dieses, auf seine ganz persönliche, erfrischende Art und Weise. Terwort geht “Klinken putzen“. Deshalb lud ich ihn am gestrigen Donnerstag zum Balkongespräch bei Kaffee und Kuchen ein.

Über zweieinhalb Stunden saßen wir beisammen. Zunächst stellte ich ausführlich Gründung, Ziele, Aktivitäten sowie Menschen unseres Vereins vor und überreichte Terwort eine gut gefüllte Informationsmappe der VFD. Wir stellten fest, dass sich VFD und Bündnis 90/Die Grünen eigentlich thematisch sehr nahestehen, denn aufgrund unserer Satzung bekennen wir uns über den Pferdesport hinaus, zu Tier-, Natur- und Umweltschutz. Noch viel mehr: Engagierte VFD’ler fördern mittels nachhaltiger Weide-, Garten-, Haus- und Hofkonzepte aktiv die Artenvielfalt in den Lebensbereichen von Mensch und Pferd.

Und doch gibt es viele offene Fragen besorgter Pferdehalter, Reiter, Kutschfahrer und Säumer in Recklinghausen:

1.   Wie kann es sein, dass im gesamten Stadtgebiet Recklinghausen das Reiten, Führen sowie Kutschfahren eines Pferdes nahezu nur auf verkehrsreichen Straßen erlaubt bzw. möglich ist?

 2.   Unterliegen tatsächlich sämtliche Waldgebiete unserer Stadt einem besonders hohen Erholungsdruck, weswegen wir aufgrund einer derzeit gültigen Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen gezwungen werden, ausschließlich auf ausgewiesenen Reitwegen zu reiten, von denen es nicht einen einzigen Meter in Recklinghausen gibt; und dies, obwohl im Stadtgebiet drei große Reit- und Fahrvereine beheimatet sind?

 3.   Widerspricht es nicht im höchsten Maße dem Ziel der Abgasverringerung, dass ich mein Pferd zunächst mittels eines Kraftfahrzeuges quer durchs Stadt- und Kreisgebiet transportieren muss, um es nach meiner Arbeit mal eben für ein halbes bis ganzes Stündchen reiten zu können?

 4.   Warum werden Pferdehalter, Reiter und Säumer bei der Erstellung von Grün- und Freiraumkonzepten nicht berücksichtigt? Aktuell werden zum Beispiel Grünflächen im Waldgebiet Hohenhorst eingezäunt. Die bisher gleichermaßen von zahlreichen Wildtieren, wie auch von Gassigängern und diversen Freizeitsportlern sowie Erholungssuchenden genutzten Flächen sollen als Ausgleich zur sechsspurigen Erweiterung der Autobahn A 43 dienen. Die Umzäunung wird zur Folge haben, dass genau wie am Nonnenbuschweg, der Ausgleichsbereich über die kommenden Jahre hinweg derart verkrauten wird, dass die Fläche in Sachen Biodiversität kaum bis keinen Nutzen bringen wird. Warum werden Mensch, Haus-, und Nutztier in den wenigen Erholungsräumen ausgegrenzt? Sind sie etwa nicht Teil von Natur und Umwelt?

 5.   Im engeren Sinne sind Pferde, Esel, Lamas und Co. nicht nur tolle Freizeitpartner, sondern zugleich auch abgasfreie Transportmittel. Ob Reiter, Gepäck bzw. Proviant tragend oder eine Kutsche hinter sich herziehend mit Personen, Feldfrüchten oder wie in früherer Zeit mit Schrott beladen - wo in unserer Stadt wird ihnen noch ein gleichberechtigter Stellenwert im Straßenverkehr eingeräumt?

 6.   Warum wurden bei der Widmung von Fahrradstraßen weder Reiter noch Kutschgespannfahrer berücksichtigt? Bei Umzügen zu Schützenfesten, St. Martin und Nikolaus posieren Honoratioren unserer Stadt als Gast in einer Kutsche. Glauben unsere Kommunalpolitiker allen Ernstes, dass wir unsere Rösser ausschließlich zu vorgenannten Festivitäten einspannen und ansonsten unsere Pferde übers Jahr hinweg keinerlei Straßenverkehrstraining bedürfen?

 7.   Wie ist es fachlich zu begründen, dass einerseits Heckrinder, Schafe und Pferde zur Förderung der Biodiversität in Naturschutzgebieten für extensive Pflege eingesetzt werden, andererseits jedoch Pferdehalter und Landwirte ihre extensiven Flächen nicht von selbigen Nutztieren beweiden lassen dürfen?

 8.   Nicht nur Landwirte unterliegen dem Bau- und Emissionsrecht sowie der Düngeverordnung, sondern auch jeder private Pferdebesitzer, der sein Tier hinterm Haus oder in einer kleinen Stallgemeinschaft hält. Warum ist es nicht möglich, auch diesen nicht privilegierten Tierhaltern mit praktikablen Lösungen für eine private Tierhaltung entgegen zu kommen?

 

Niemanden mag es wundern, dass Terwort mit diesen ganz speziellen Fragen überfordert war. Sind wir mal ehrlich, genauso würde es jedem anderen x-beliebigen Wahlkandidaten in Recklinghausen ergehen. Entscheidend für die VFD ist jedoch, dass Thorben Terwort aufmerksam zugehört und auch ehrlich interessiert nachgefragt hat. Darüber hinaus versprach er mir und der VFD, sich des Themas “Pferdehaltung und Pferdesport in Recklinghausen“ anzunehmen – sowohl innerhalb der Partei, als auch in der Funktion eines Ratsmitgliedes der Stadt Recklinghausen. Ich gehe davon aus, dass Thorben Terwort am 13. September in den Stadtrat gewählt wird. Somit werde ich bzw. wird die VFD Herrn Terwort beim Wort nehmen und so lange nachfragen, bis wir angehört werden und aktiv mitgestalten dürfen.

Schon heute können Sie Herr Terwort und Ihre Parteigenossen damit beginnen, uns Pferdesportlern in Recklinghausen ein wenig mehr Beachtung zu schenken: Fügen Sie Reiter, Kutschfahrer und Säumer als Freizeitsportler und Straßenverkehrsteilnehmer in das offizielle “Wimmelbild“ der Recklinghäuser Bündnis 90/Die Grünen ein.

Für Ihre Kandidatur wünsche ich Ihnen von Herzen alles Gute, Glückauf und 'Gut Ritt'.

 

   21. August 2020, Autor/Red.: Gabriele Eichenberger

 



Download
Verhaltensregeln
als PDF zum Ausdrucken und Aushängen in Stall, Reiterstübchen etc.
Verhaltensregeln_Allgemeinverfügung_2020
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Reitwegekarten

 

Reittipp

Naturpark Hohe Mark Ost, Maßstab 1:20000, Hrsg. RVR, 2004

 

Reittipp

Naturpark Hohe Mark West, Maßstab 2:20000, Hrsg. RVR, 2010

 

Regiofreizeit

https://maps.regiofreizeit.de/

Online-Freizeitkarte des Kreises Recklinghausen

 

Verhaltensregeln für ALLE Reiter im Kreis Recklinghausen

 

Auch wenn die Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen auf wackeligen Hufen steht, heißt es jetzt nicht, "Auf die Pferde, fertig, los durch alle Wälder im Kreis Recklinghausen." - sooo nicht!

 

Vorerst behält die Allgemeinverfügung ihre Gültigkeit, was heißt, dass wir weiterhin ausschließlich auf gekennzeichneten Reitwegen reiten. Wo Reitwegebeschilderung fehlt, müssen wir uns an den offiziellen Karten des RVR bzw. des Kreises Recklinghausen orientieren.

 

Bitte vergesst auch nicht die gültigen Reitplaketten mitzuführen. Sie sind in ganz NRW verpflichten beidseitig am Pferd zu tragen, egal ob das Pferd geritten oder geführt wird.

 

Trefft Ihr Reiter abseits von Reitwegen oder ohne gültige Reitplakette, macht sie bitte freundlich auf ihr Fehlverhalten aufmerksam. Solidarität sieht anders aus! Es kann und darf nicht sein, dass die gesamte Reiterschaft immerzu für Versäumnisse oder Vergehen einzelner Reiter in Misskredit gerät. Sofern sich Fremdreiter mal im Wald verritten haben, weist ihnen freundlich den kürzesten Weg zurück zum nächst gelegenen Reitweg oder besser, begleitet sie ein Stück des Weges. So werden neue Reitbekanntschaften geschlossen und unsere Vernetzung gestärkt.

 

Begegnet Wanderern, Radlern, Gassigängern, kurz: einfach allen Personen, die Ihr auf Eurem Reitweg antrefft immer freundlich. Verfangt Euch nicht in Diskussionen, die meist eh nur lautstark enden. Wenn wir zukünftig überall - also auch auf nicht beschilderten Wegen - reiten wollen, müssen wir schnellsten lernen, allen übrigen Nutzern auf unserem Weg tolerant und freundlich zu begegnen.

 

Darüber hinaus sind WIR ALLE zur aktiven Mitarbeit aufgerufen!

 

Wir möchten und müssen uns mit dem Kreis Recklinghausen sowie den Vertretern der übrigen Waldnutzergruppen wieder an einen Tisch setzen und gemeinsam nach einer für alle Interessensgruppen praktikablen Lösung suchen. Unter uns Reitern im Kreis RE gibt es viele Leute mit verschiedensten Fachkompetenzen.

 

Wir suchen Reiter, die gleichzeitig Jäger, Radler, Wanderer, Forstwirte, Waldbesitzer und/oder Landwirte sind. Bitte meldet Euch unter info@vfd-re.de, um bei konstruktiven Gesprächen mitzuwirken.

 

Darüber hinaus vergesst nicht, uns mit aktuellen Bildern von Problemstellen auf Reitwegen zu versorgen. Meldet bitte auch zeitnah, wenn Ihr seht, dass Barrieren beseitigt oder Reitwege instand gesetzt wurden.

 

Bei Fragen wendet Euch jederzeit gerne über info@vfd-re.de an uns. Wir versuchen zeitnah Rede und Antwort zu stehen.

 

 12. August 2020, Autor/Red.: Gabriele Eichenberger

 



Rechtsanwältin Laura Arenz vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Doris B. (VFD Kreis RE e.V.) , Kerstin M. sowie Birgit H.  (2. Vorsitzende des VFD Landesverbandes NRW)
Rechtsanwältin Laura Arenz vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Doris B. (VFD Kreis RE e.V.) , Kerstin M. sowie Birgit H. (2. Vorsitzende des VFD Landesverbandes NRW)

Allgemeines Reitverbot gerät ins Wanken

Verwaltungsklage VFD gegen Kreis RE

 

Die Rechtsgültigkeit der vom Landrat des Kreises Recklinghausen am 18. Januar 2018 erlassenen Allgemeinverfügung, woraufhin das Reiten im Kreis Recklinghausen ausschließlich auf den zum Reiten ausgewiesenen Reitwegen in vereinzelten Waldgebieten zugelassen ist, wird von der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen am gestrigen Dienstag angezweifelt.

 

Formell kritisierten die drei hauptamtlichen Verwaltungsrichter sowie deren zwei Beisitzer, dass die Allgemeinverfügung als Entscheidung des Landrats erlassen und nicht im Recklinghäuser Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt wurde.  „Da kann man schon Zweifel haben, ob hier der Landrat alleine entscheiden konnte“, so Richter Dr. Peter Henke.

 

Darüber hinaus vermisst Dr. Henke beim Kreis RE auch das Wohlwollen gegenüber der Reiterschaft, welches der Gesetzgeber 2016 im Sinn hatte. Mit der Verabschiedung des neuen Landesnaturschutzgesetzes im Jahre 2016 sollte eigentlich die Reitregelung im Land NRW liberalisiert werden. Reitverbote sowie -beschränkungen auf ausgewiesene Reitwege sollten die Ausnahme bilden und nur dann realisiert werden, wenn ein bestimmtes Waldgebiet „einem besonders hohen Erholungsdruck“ unterliegt. Anstelle sämtliche Waldflächen im Kreis RE per se unter Reitverbot zu stellen und nur wenige Forstgebiete zum Reiten zu öffnen, hätte der Kreis jedes Waldgebiet auf den „besonderen Erholungsdruck“ untersuchen müssen. „Als Krönung“, so Dr. Henke, gibt es die Waldfunktionskarte NRW. Hierin werden die Leistungen eines Waldes abgebildet, also die Holzbestände, Trinkwasservorkommen, Lebensräume für Flora und Fauna, Erholungsbereiche des Menschen und vieles mehr. „Diese Waldfunktionskarte“, so Richter Dr. Henke könnte der Kreis RE einfach „an die neue Allgemeinverfügung tackern“.

 

Zur Vermeidung eines „Durcheinander“, schlug Richter Dr. Henke der Einzelklägerin Doris B. (VFD Kreis RE) sowie dem Landesverband der VFD vor, die bestehende Allgemeinverfügung bis zum 31. März 2021 übergangsweise in Kraft zu lassen und bis dahin gemeinsam mit dem Kreis Recklinghausen an einer einvernehmlichen, für alle Interessensgruppen praktikablen Lösung zu arbeiten. Mit Blick auf andere vergleichbare Verfahren in anderen Regionen NRWs lehnten die klagenden Parteien dieses jedoch ab. Abschließend sicherten wir anwesenden Vertreter der VFD dem Kreis Recklinghausen unsere Bereitschaft sowohl für konstruktive Gespräche, als auch für ein aktives Mitwirken am Zustandekommen einer für alle Seiten praktikablen Einigung zu. Der Kreis RE hingegen verneinte die Zurücknahme der bestehenden Allgemeinverfügung. Somit erwarten wir jetzt ein Urteil…

 

12. August 2020, Autor/Red.: Gabriele Eichenberger

 


Fotos (c) Denise M., Jenni H., Kati S., Gaby S., Susanne W., Heike W., Gaby E.

Filmschnitt (c) Denise M.

Im Film zu sehen sind wir: die unvergleichlichen VFD-Freunde Kati, Gaby, Denise, Jenni, Gaby, Susanne sowie unsere stimmungsvolle Gitarrenspielerin Heike und nicht zu vergessen unsere supertollen Pferde Calluna, Mara, Slider, Special & Khassim sowie die tapfere Hundedame Fine.



 

VFD Reiterlager Repetal

vom 06. - 09.08.2020

 

Anstelle des wegen COVID-19 leider ausgefallenen VFD Landessternritts NRW nach Reken, begaben sich in der vergangenen Woche 7 Pferdefreunde auf den Weg nach Bürberg ins Sauerland.

 

Kati und Gaby brachen auf Calluna und Mara bereits am vorletzten Sonntag von Bürberg zu einem Talsperrenritt auf, ritten jedoch derartig im Kreis, dass sie am Donnerstagabend an gleiche Stelle wieder zurück kehrten ... natürlich mit voller Absicht!

 

Denise, Jenni und Gaby brachen auf Slider, Special und Khassim am Donnerstagmorgen von der Nordhelle auf und ritten gut 26 Kilometer gen Südosten, bis sie am Abend des gleichen Tages ebenfalls in Bürberg eintrafen.

 

Am Freitag reisten zudem Susanne in ihrem supermodernen, pferdestarken Camper sowie Heike mit ihrer stimmungsvollen Gitarre an.

 

Gemeinsam verlebten wir bis zum gestrigen Sonntagnachmittag eine wundervolle Zeit im Hochsommer mit non-stop Sonne bis zu täglich 37 ° Celsius im Schatten, blauem Himmel, traumhafter Landschaft, kühlendem Stauseewasser, pferdefreundlichen Menschen sowie unseren herzlichen Gastgebern Tobi & Andrea.

 

Kurz: wir erlebten ein unvergesslich schönes langes Wochenende beim VFD Reiterlager Repeta 2020.

 

10 August 2020, Autor/Red.: Gabriele Eichenberger

 



Erzähl mir was vom Pferd

Sonderausstellung des LWL Freilichtmuseum Detmold

 

Hier kommt ein besonderes Sommerschmankerl für alle Pferdefreunde:

 

Das LWL Freilichtmuseum Detmold lädt in diesem Jahr zu einer Sonderausstellung rund ums Pferd ein. Genau gesagt geht es um Pferde in Westfalen. Für die Ausstellung reiste die Fotografin Tuula Kainulainen im Auftrag des LWL-Medienzentrum für Westfalen durchs Land, um Menschen mit ihren Pferden zu fotografieren. Diese stimmungsvollen Bilder kann der Ausstellungsbesucher anschauen sowie deren Geschichten dazu anhören.

 

Das LWL Freilichtmuseum Detmold bietet aber noch viel mehr. Mit der Webseite macht das Museum "Kultur für alle Menschen" zugänglich. Jeder kann die Ausstellung via Internet zu sich nach Hause holen. Und so gelangt diese wunderbare, klangvolle Tour durch das Pferdeland Westfalen auch zu den Menschen, die nicht selbst nach Detmold ins Freilichtmuseum kommen können.

 

Urlaub in Deutschland ist 2020 echt hip! Also nix wie rauf aufs Fahrrad oder rein in Bahn, Bus oder Auto und ab ins LWL Freilichtmuseum, Krummes Haus in 32760 Detmold.

 

Für alle nicht mobilen Pferdeliebhaber, Daheimbleiber und Couchpotatoes hier der Link zur klangvollen Ausstellung "Erzähl mir was vom Pferd":   https://www.vompferd.lwl.org/de/ausstellung/

 

Erklärung zur Handhabung: Für die einzelnen Kapitel des bebilderten Hörbuches muss jede Themenwelt angeklickt werden. In einer Themenwelt erscheint erst eine kurze Einführung. Klickt man auf das mittig eingeblendete Monitorbild, beginnt das jeweilige Kapitel des Hörbuches. Darüber hinaus kann man sich zu den Geschichten tolle Bilder anschauen.

 

Wir wünschen viel Spaß beim Hören und Stöbern!

 

09. Juli 2020, Autor/Red.: Gabriele Eichenberger

 


Rechtstipp im Juli

Auf und davon Teil 3

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Rechtstipp_Juli
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Weitere Rechtsfälle und Informationen über unsere jagdreitende und gespannfahrende Rechtsanwältin Ortrun Voß gibt es hier.

 

09. Juli 2020, Autor: Ortrun Voß / Redaktion: Gabriele Eichenberger

 



Reitwege Bottrop

Köllnischer Wald und Kirchheller Heide

 

Tolle Neuigkeiten: Nach einigen Jahren Untätigkeit lässt die Stadt Bottrop derzeit im Köllnischen Wald sowie in Teilen der Kirchheller Heide die Schaufeln schwingen. Barrieren und Giftpflanzen wurden entfernt. Durch Verkrautung schmal gewordene Reitspuren sind ausgefräst, so dass jetzt sogar zweispurige Fahrzeuge passieren könnten. Kubikmeterweise wird frischer Sand auf die mittlerweile steinhart gewordenen Reitwege gekarrt.

 

Daumen hoch für den lange überfälligen Einsatz unserer Reitabgaben!

 

05. Juli 2020, Autor/Red.: Gabriele Eichenberger

 



Reitwege: Stand der Dinge

 

Transparenz ist zielführend: Damit auch Ihr erfahrt, über welche Reitwege bereits gute, brauchbare Bilder eingegangen sind, werden wir künftig die fotografisch erfassten Bereiche auf einer extra hierfür eingerichteten Seite bekannt geben. So könnt Ihr Euch auf andere Problemstellen fokussieren. 

 

01. Juli 2020, Autor/Red.: Gabriele Eichenberger

 


Wir brauchen Eure Hilfe

 

Bitte nehmt Eure Smartphones und Fotoapparate zur Hand und macht auf Euren Geländeritten gute Fotos von zerfahrenen, ausgespülten, zugewachsenen und durch Baumbarrieren versperrte Reitwege. Sendet uns diese mit dem Vermerk der möglichst genauen Örtlichkeit (welches Waldgebiet, welcher Reitweg, welche Stelle genau) an info@vfd-re.de zu. Überdies wichtig: Wir können nur Bilder verwenden, deren Herkunft uns bekannt ist. Also schreibt bitte Euren vollständigen Namen nebst Wohnort dazu. Der Datenschutz bleibt gewahrt!

 

Warum?

Derzeit befinden wir uns mitten in der Grünen Saison. Trotzdem hat es das Umweltamt des Kreises Recklinghausen bislang nicht als notwendig erachtet, Reitwege im Naturpark Hohe Mark von umgefallenen Bäumen, tief hinab hängenden Ästen sowie von den Seiten hineinwachsenden Brombeerbüschen zu befreien. Betroffene Wege bzw. Bereiche sind dem Kreis bekannt, da sie bereits mehrfach seit mehr als zwei Jahren gemeldet wurden.

 

Insbesondere die weit in die Reitwege hinein ragenden Brombeeräste machen uns Reitern, Säumern, Pony-Wanderern sowie den Pferden arg zu schaffen, weil deren widerspenstige Dornen nicht nur Kleidung und Ausrüstung verkratzen und zerreißen, sondern auch tiefe Risswunden in unserer sowie der Pferde Haut hinterlassen.

 

Ist es rechtens uns zwingend auf Wege zu verweisen, auf denen sowohl unsere Gesundheit, als auch die Unversehrtheit unserer Pferde gefährdet wird?

 

Überdies werden die wenigen gut begehbaren Reitwege mittlerweile zu Hauf von Mountainbikern, Gassigängern, Familien mit Kinderwagen sowie Gehstockspaziergängern bevölkert, weswegen augenscheinlich kein Forstbeamter ordnend den Zeigefinger erhebt. Gerät hingegen ein Reiter mangels Ausschilderung auf einen Wanderweg, wird sogleich ein Bußgeld angedroht. In den vergangenen drei Monaten ist es in der Haard, insbesondere im Bereich Rennberg, mehrfach zu sehr gefährlichen Situationen zwischen Reitern und (Wild-)Radlern gekommen, wobei Pferde teils vor Schreck den Abhang hinabgesprungen sind.

 

Der Kreis Recklinghausen hingegen pocht jedoch mit seiner 2018 erlassenen Allgemeinverfügung darauf, dass Reiter und Pferdewanderer ausschließlich ausgewiesene Reitwege benutzen dürfen. Zum Bau sowie Instandhaltung und Erneuerung der Reitwege entrichten viele Reiter bereits seit 1978 die hierfür Zweck gebundene Reitabgabe an den Kreis. Mit dem Erfolg, dass die uns zur Verfügung stehenden Reitwege von Jahr zu Jahr immer schlechter bzw. ungepflegter und die wenigen guten Wege von anderen Waldnutzern mitgenutzt werden.

 

Im nächsten Monat steht die Verhandlung bezüglich Allgemeinverfügung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen an. Hierfür wäre es bestimmt zweckdienlich, gute Bilder vom derzeitigen Zustand unserer Reitwege präsentieren zu können, sofern dieses zur Sprache kommt.

 

Bitte helft alle mit und knipst, was die Linse hergibt!

 

01. Juli 2020, Autor/Red.: Gabriele Eichenberger

 

 

Aufruf als PDF zum Download

 

Auf Wunsch unserer FB Leser, bitteschön...

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Wir brauchen Eure Hilfe
Unser Aufruf als PDF zum Ausdrucken und Aushängen.
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